Wer ohnehin eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, sollte die Versorgung nicht unnötig auf das kommende Jahr verschieben.
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die gesetzlichen Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz. Für viele gesetzlich Versicherte bedeutet dies: Die Krankenkasse beteiligt sich künftig mit einem geringeren Zuschuss an der Regelversorgung – der persönliche Eigenanteil kann dadurch steigen.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Bis Ende 2026 beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Mit einem über fünf beziehungsweise zehn Jahre geführten Bonus erhöht sich dieser Zuschuss derzeit auf 70 beziehungsweise 75 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2027 werden diese Prozentsätze um jeweils zehn Prozentpunkte abgesenkt:
- ohne Bonus: von 60 % auf 50 %
- mit mindestens fünf Jahren regelmäßig nachgewiesener Vorsorge: von 70 % auf 60 %
- mit mindestens zehn Jahren regelmäßig nachgewiesener Vorsorge: von 75 % auf 65 %
Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt bestehen.
Deshalb kann sich Zahnersatz noch 2026 finanziell lohnen
Wenn bei Ihnen bereits feststeht, dass eine Krone, Brücke, Teilprothese oder ein anderer Zahnersatz notwendig ist, kann es sinnvoll sein, die Behandlung noch in diesem Jahr zu planen.
Besonders wichtig:
Nach der vorgesehenen Übergangsregelung ist das Datum der Bewilligung durch die Krankenkasse entscheidend.
Für Festzuschüsse, die noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt weiterhin die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Zuschussregelung.
Das bedeutet: Es kann sinnvoll sein, nicht erst im Dezember mit der Planung zu beginnen.
Nicht bis kurz vor Weihnachten warten
Vor einer Zahnersatzbehandlung erstellen wir zunächst einen elektronischen Heil- und Kostenplan. Dieser wird an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Grundsätzlich muss die Krankenkasse den Festzuschuss festgesetzt haben, bevor mit der Zahnersatzbehandlung begonnen wird. In einzelnen Fällen kann zusätzlich eine gutachterliche Prüfung notwendig werden; dadurch kann sich die Bearbeitung verlängern.
Wer bereits weiß, dass Zahnersatz notwendig ist, sollte deshalb rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.
Unser Tipp:
Zahnersatz nicht unnötig auf 2027 verschieben.
Wenn bei Ihnen bereits eine Zahnlücke besteht, eine Krone erneuert werden muss oder eine Brücken- beziehungsweise Prothesenversorgung geplant ist, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an.
Wir prüfen:
- welcher Zahnersatz medizinisch sinnvoll ist,
- welche Versorgungsmöglichkeiten für Sie bestehen,
- wie hoch Ihr voraussichtlicher Kassenzuschuss ist,
- welchen Bonus Sie erhalten und
- welche Kosten voraussichtlich selbst zu tragen sind.
Auch Ihr Bonusheft kann bares Geld wert sein
Regelmäßige Vorsorge wird auch weiterhin berücksichtigt.
Wer seine zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen über mindestens fünf beziehungsweise zehn Jahre regelmäßig nachweisen kann, erhält auch künftig einen höheren Festzuschuss als Versicherte ohne entsprechenden Bonusnachweis.
Bringen Sie deshalb vorhandene Bonusnachweise gerne mit beziehungsweise lassen Sie uns prüfen, welcher Bonus bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt ist.
Zahnersatz geplant? Jetzt Termin für 2026 vereinbaren
Wenn Zahnersatz ohnehin notwendig ist, kann eine frühzeitige Planung noch in diesem Jahr finanziell sinnvoll sein.
Warten Sie deshalb nicht bis zum Jahresende.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin. Wir erstellen Ihren individuellen Behandlungsplan und übermitteln den Heil- und Kostenplan nach Ihrer Zustimmung elektronisch an Ihre Krankenkasse.
Nutzen Sie noch die 2026 geltenden Festzuschüsse.
Ab 1. Januar 2027 sinkt der prozentuale Kassenzuschuss für Zahnersatz. Wer ohnehin eine Versorgung benötigt, sollte sich daher rechtzeitig informieren und beraten lassen.
