Es gibt zwei Gründe, warum ihnen das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur Prophylaxe, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte. Denn schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wer dennoch „ohne“ ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird.
Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.
Also kommen sie unbedingt vor Jahresende noch einmal zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung in unsere Zahnarztpraxis im Duisburger Wasserviertel.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und ein glückliches neues Jahr.
Herzlichst Ihr ZaWaVi Team